Bucht vor St. Tropez (Rolex-Cup)

 

 

SOLIDARITÄT IN ZEITEN VON COVID-19

Verschiedene Szenarien eines privatwirtschaftlich organisierten Schutzschirms

 

Projekt __ Eine Branche gerät ins Wanken, obwohl es bislang immer hieß … gereinigt wird immer!

 

Die Auswirkungen sind unterschiedlich. Der Handel, Flugverkehrs­dienstleistungen, die Hotellerie und Gastronomie sowie die Reise- und Veranstaltungsindustrie liegen fast gänzlich brach. Gebäudedienstleister, die in diesen Kundensegmenten ihre Schwerpunkte gesetzt haben, sind daher besonders betroffen, denn wo Schließungen oder Entfall gesetzlich verordnet sind, fallen keine Reinigungen mehr an und es verbleibt nur noch die Hoffnung, dass sich die Auftraggeber auch an die vertraglich zugesicherten Zahlungsverpflichtungen halten (können). Das kann schnell zu existenziellen Engpässen führen.

 

Meine umfangreichen Recherchen im Markt bestätigen die vorbezeichneten Aussagen; wer breit aufgestellt ist und über solide Finanzreserven verfügt, kann die Krise über einige Monate (und zum Teil länger) durchhalten. Alle anderen werden über kurz oder lang in eine unangenehme Liquiditätssituation geraten. Vor diesem Hintergrund haben wir die folgenden Lösungsansätze entwickelt und den Landesinnungsverbänden und dem BIV für ihre Mitglieder vorgeschlagen.

 

 

Szenario I __ Personengesellschaften (meist inhabergeführte Einzelfirmen)

 

Die täglich zunehmenden Anfragen bei den Innungen und den LIV deuten unzweifelhaft darauf hin, dass es zunächst die kleineren, mehrheitlich als Einzelfirmen geführten Unternehmen treffen wird. Bei diesen Unternehmern und allen Personengesellschaften wie einer GBR (mehrere Inhaber) oder einer KG (hier werden die Beteiligten als Komplementäre/Kommanditisten bezeichnet) gewinnt noch das in dieser Krise neu zu bewertende Haftungsthema an Bedeutung. Alle privaten Vermögenswerte geraten unweigerlich ins Risiko.

 

Szenario II __ Kapitalgesellschaften (fast ausnahmslos GmbHs)

 

Gegenüber Gläubigern haftet die GmbH – in der Regel – nur mit ihrem Gesell­schaftsvermögen. Die Gesellschafter selbst haften nicht mit ihrem privaten Vermögen, allerdings gibt es auch hier Ausnahmen. Beispiele: Sie haften zusätzlich mit ihrem Privatvermögen bei persönlichen Krediten oder in der Branche weitverbreitenden Bürgschaften (zur Absicherung der Kreditlinien/des Working Capitals) und bei Verstößen gegen die strengen Regeln über das GmbH-Kapital.

 

Deutlich höhere Umsatzaufkommen und Umsatz-/Lohnsteuer-Zahllasten, ein Mehr an substanziellen Aufträgen und die oben beschriebenen Haftungsfolgen bieten bei Kapitalgesellschaften einige zusätzliche Lösungsansätze.

 

Obwohl die

 

Insolvenzantragspflichten

 

für betroffene Unternehmen bis zum 30.09.2020 ausgesetzt sind, bleibt die Gefahr als solche in den meisten Fällen bestehen. Denn die verlorenen Umsätze kommen nicht wieder und die Kosten laufen, wenn auch verringert, weiter. Ob das wieder aufzuholen ist, muss jeder Unternehmer von Fall zu Fall für sich selbst entscheiden.

 

Zielsetzung

 

Wir konnten in den meisten Metropolregionen wie NRW, München und Stuttgart bereits solvente Gebäudedienstleister für den Gedanken eines privatwirtschaftlich organisierten Schutzschirms erwärmen. Hierbei wird es darum gehen, in jedem Einzelfall im Schnellverfahren eine Unternehmensanalyse vorzunehmen, um das verbleibende, substanzielle Auftragsvolumen und den nicht zu vermeidenden Sanierungsbedarf für das übrige Geschäft bewerten zu können. Erst danach kann entschieden werden, ob eine Übernahme nicht nur technisch, sondern auch wirtschaftlich oder eben eine andere Option in Frage kommt.

 

Im Vordergrund stehen in diesem Fall nicht zu erzielende Kaufpreise, sondern die gemeinsamen Bemühungen, das Unternehmen und den Unternehmer nach Möglichkeit soweit zu retten, um nicht in der Insolvenz/Privatinsolvenz zu stranden.

 

Für Kapitalgesellschaften, die mehr als 2 Millionen Umsatz generieren, bieten der hohe Personalkostenanteil und die hohe Umsatzsteuer-Zahllast gute Voraussetzungen für eine Sanierung unter Insolvenzschutz, die im Regelfall aus eigener Kraft zu schaffen ist. Weitere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte den separaten Erläuterungen auf dem Beiblatt.