Rügen im März 2013

 

 

Ernsthaftigkeitsstufen

  • Eine beliebte Frage zu Beginn einer Unternehmenspräsentation: Wie "ernst" ist es Ihrem Verkäufer denn mit seinem Anliegen?

 

    • Stufe I  -  Der Berater ist vertraglich exklusiv mit dem Verkauf des Unternehmens beauftragt und verfügt über aussagefähige, betriebswirtschaftliche Daten (gerne anonymisiert) sowie Kenntnisse zu den Motiven und Rahmenbedingungen, unter denen der Verkäufer tatsächlich bereit ist, seine Firma zu verkaufen.

 

    • Stufe II - wie Stufe I mit der Ergänzung, dass der Veräußerer die professionell und umfangreich ausgearbeitete Präsentationsmappe in Auftrag gegeben und auch honoriert hat. Er stellt somit sein ernsthaftes Interesse auf diese Weise unter Beweis.

 

    • Stufe III - wie Stufe II allerdings mit der zusätzlichen Besonderheit, dass er sämtliche Kosten des Verfahrens übernimmt, also einschließlich der Käuferprovision.

 

 


 

    • und zum Vergleich ... Stufe 0 - Die Verkaufsabsichten sind am Markt schon länger bekannt. Der Veräußerer hat bereits selbstinitierte Verkaufsversuche unternommen und erfolglos verhandelt oder es sind verschiedene Berater im Spiel. Wenn der Berater/Vermittler nicht eindeutig oder besser exklusiv mandatiert ist, wird er es schwer haben, das Unternehmen erfolgreich und glaubwürdig am Markt zu offerieren.