zweifache WIN / WIN - Situation

(der Notar, der Käufer, der Berater, die Verkäufer, der Käufer)

 

Es steht uns nicht zu, die Steuerberaterkollegen zu kritisieren. Dennoch gibt es schon von Berufs wegen einige Besonderheiten, die die Abläufe in Verkaufsprozessen beeinflussen und leider das ein oder andere Mal auch behindern. Zunächst einmal sind diese Finanzexperten einseitig mandatiert und stets darauf bedacht, ihre Mandanten und sich selbst zu schützen, sowie die beste Lösung auszuhandeln. Allerdings nur für die eine Partei und das kann zu verhärteten Fronten führen. So kann es passieren, dass sich zwei gleichwertige Fachleute gegenübersitzen und zu ganz unterschiedlichen Ergebnissen kommen. So zum Beispiel bei der Ermittlung des Unternehmenswertes. Der Markt, also die Realität, befindet sich wie so oft irgendwo in der Mitte. Das kann ganz schön hinderlich sein und die Parteien verunsichern. Im Übrigen fehlt es diesen Kollegen meist an Leidenschaft. Ihnen ist die erfolgreiche Umsetzung der Transaktion gar nicht wichtig, zumal die eine Seite auch noch einen wertvollen Mandanten verliert. Besonders schwierig wird es, wenn sich bei der Sachbearbeitung Fehler eingeschlichen haben oder in der Vergangenheit sogar Falschberatungen vermutet werden müssen. Wir wollen das hier an zwei Beispielen deutlich machen:

 

Wir lernten das Ehepaar Renner im November 2003 an ihrem Betriebssitz im westlichen Baden-Württemberg kennen. Beide waren bayrischen Ursprungs und hatten das Unternehmen selbst vor vielen Jahren neu aufgebaut. Einige Nachfolgeversuche waren bereits gescheitert und sie näherten sich langsam dem Rentenalter. Der zu erzielende Kaufpreis konnte das Ehepaar nach mehreren Verhandlungen nicht überzeugen, dafür war die damalige Altersversorgung noch nicht komfortabel genug. Das Projekt ruhte. Im März 2006 verstarb der Ehemann nach kurzer schwerer Krankheit. Von nun an hing alles an Frau Renner und mobilisierte ungeahnte Kräfte in ihr. Auf ihre Mannschaft konnte sie sich verlassen und der Betrieb lief scheinbar besser denn je.

 

Fünf Jahre später, im März 2011 bat Angelika Renner uns um eine Unternehmensbewertung und stellte den Verkauf in Aussicht. Im Juni erstes Kennlerngespräch mit einem potentiellen Käufer. Ende Juli folgte bereits die notarielle Beurkundung. Man war sich sehr sympathisch und in den Sachthemen schnell einig. In der vorhergehenden Prüfungsphase kam der Steuerberater ins Spiel.

 

Das Unternehmen arbeitete mit einer äußerst antiquierten EDV. Mit der Konsequenz nur großformatige, sehr unübersichtliche Lohnjournale und keinerlei Statistiken erzeugen zu können. Wir waren nun auf die Auswertungen (BWAs, Summen- und Saldenlisten [SuSa] und Jahresabschlüsse) des Steuerberaters angewiesen. Wir wollen weder Absicht noch Arglist unterstellen, aber die Gewinn- und Verlustrechnung (G+V) weist üblicherweise das gesamte operative Geschäft inklusive vollständiger Lohn- und Gehaltskosten aus. Warum trotz aller getätigter Abschlussbuchungen fast 15% der Produktivlöhne auf den Verrechnungskonten (diese werden am Ende des Jahres immer aufgelöst) verblieben waren und somit die G+V verfälschte, blieb ungeklärt. Auf jeden Fall war das niemandem aufgefallen und führte zu einer falschen Bewertung. Frau Renner war sicher ahnungslos und ein bewusster Betrug ausgeschlossen. Dennoch gab es fast ein Jahr später unter den Parteien unangenehmen Gesprächsbedarf, denn der Stichtag war auf den 1. Januar 2012 fixiert und bis die ersten tragfähigen Auswertungen zur Verfügung standen, vergingen einige Monate. Das Q1 war als Tendenz noch nicht aussagefähig, aber das zweite Quartal festigte den Verdacht. Es wurde geprüft und analysiert. Im dritten Quartal wurde nachverhandelt. Die arme Frau Renner wusste gar nicht wie ihr geschah und verstand die Welt nicht mehr. Es kam zum Rechtsstreit und die ehemals gute Atmosphäre war dahin.

 

Das zweite Fallbeispiel beschäftigt uns noch heute. Länger als erwartet und wie uns lieb ist. Der Steuerberater hatte seiner Mandantin bereits 1992 aus steuerlichen Gründen zu einer GmbH-Pensionszusage geraten ohne entsprechende Vorkehrungen zu treffen und die Spätfolgen zu bedenken. Jetzt, wo die Unternehmerin ihr Pensionsalter erreicht hat und verkaufen möchte, entwickelt sich das Thema wahrschenlich zum kostspieligen Boomerang. Wir gehen auf dieses Beispiel unter dem nächsten Menüpunkt „Pensionszusage“ detaillierter ein.