zweifache WIN / WIN - Situation

(der Notar, der Käufer, der Berater, die Verkäufer, der Käufer)

 

 

Erbschaftsangelegenheiten

 

Das erste Fallbeispiel zu diesem Punkt deckt gleich mehrere Themenbereiche ab und könnte daher auch genauso gut in der Rubrik „Loslassen“ seinen Schwerpunkt setzen. Da aber die Steuerproblematik einen noch gewichtigeren Einfluss auf den Verkaufsprozess nahm, haben wir die Geschichte hier platziert.

 

Wir lernten den Senior gar nicht mehr persönlich kennen. In unserem ersten Gesprächstermin mit dem Sohn 2004 ging es auch nicht um den „Mutterkonzern“ in Rheinland-Pfalz, sondern um eine "Tochter" in den neuen Ländern, die eigentlich schon immer zu weit weg war, aber man ist nach der Wende dem Großkunden auf seinen Wunsch gefolgt und hatte in der Nähe von Dresden eine Niederlassung gegründet. Diese sollte nun veräußert werden und wurde schließlich in einem MBI-Verfahren (Management Buy In) an den damaligen Niederlassungsleiter übertragen.

 

Bei unserem nächsten Treffen 2012 waren Armin Biehl über 90-jährig, und die ältere Schwester unseres Gesprächspartners sehr frühzeitig mit gerade mal Anfang 60 unerwartet verstorben. Der mittlerweile ebenfalls in die Jahre gekommene „Junior“ hatte Beratungsbedarf und liebäugelte mit dem Verkauf der Traditionsfirma.

 

Diese ist wenige Jahre nach dem Krieg grundsolide aufgebaut worden und der Gründer war ein Unternehmer vom alten, klassischen Schlage. Tief verwurzelt mit der lokalen, später auch mit der hohen Bundespolitik und ein Verbandsfunktionär, der überall seine Pöstchen in den Vorstandsebenen hatte und dieses Netzwerk bestens pflegte. Als Handwerksbetrieb war er breit aufgestellt und gehörte viele Jahrzehnte in der Region zu den "Platzhirschen" der Branche.

 

Nur seinen beiden „Kindern“ hat er zu wenig zugetraut, die den Erzählungen nach leider viel zu lang auf die entscheidende Initialzündung gewartet hatten und in irgendwelchen Stabsfunktionen bis zum Schluss verharrten. Das Sagen aber hatte der „Alte Mann“ im Grunde bis zum Schluss.

 

Dennoch hatte Biehl sen. seinen beiden Sprösslingen bereits 1992 jeweils 24,5% der Anteile vermacht, die sich erst durch den Erbfall 20 Jahre später auf je 50% saldierten und eine nicht zu unterschätzende Steuerproblematik in den Raum stellten. Allein der Immobilienbestand und das sonstige Anlagevermögen summierten sich auf über 12 Mio. EUR. Zudem war das gesamte Anlagevermögen in einer ohg gebündelt, das operative Geschäft hingegen in einer separaten Betriebsgesellschaft. Ein zusätzliches Handicap für jeden Kaufinteressenten stellten die langjährigen Großkunden dar. Über 40% des Umsatzes wurde allein mit einem einzigen Kunden generiert. So genannte "Klumpenrisiken" machen den Verkaufsprozess leider selten einfacher.

 

Wir wollen uns nicht anmaßen, für alle Steuerthemen eine Lösung parat zu haben und hier auch nicht detailliert vertiefen. Fest zu halten ist jedoch, dass dieser erfahrende Unternehmer die Weichen in jeder Hinsicht viel zu spät, wenn überhaupt, gestellt hat. Zur größten Herausforderung wurde in diesem Stadium die Frage, wie lösen wir die geltenden Erbschaftssteuergesetze?

 

Es ging hier um ein zigfaches Millionenerbe mit einer entsprechend hohen, drohenden Steuerbelastung, die selbst bei den vorhandenen Vermögenswerten kaum von den Erben getragen werden konnte. Bis 2016 mussten die direkten Nachkommen die vererbten Unternehmen mindestens noch fünf Jahre mit der etwa gleichen Jahreslohnsumme (80%) weiterführen, damit das Betriebsvermögen weitgehend steuerfrei bleiben konnte. Heute, nach dem "Reförmchen" sind es sogar sieben Jahre.

 

Der Verkaufsgedanke musste nun bedauerlicherweise auf Eis gelegt werden und es begann stattdessen eine längere Klärungsphase durch die beteiligten Wirtschaftsprüfer und Steuerberater des Mandanten mit den örtlichen Finanzämtern. Zu einem Verkauf ist auch später nicht mehr gekommen, da der Enkel zwischenzeitlich ebenfalls in das Unternehmen eingetreten war und hier seine weitere Zukunft verwirklichen wollte. 

 

Der zweite Fall schildert die Situation zweier Schwestern und mehrerer Nebenbuhlerinnen, die nach dem Tod des Vaters plötzlich in die Rolle der Gesellschafterinnen schlüpfen mussten. Nicht so ganz einfach, wenn man weder von der Branche noch vom Kaufmännischen so wirklich fundierte Kenntnisse vorweisen kann und mit ihnen ein schwer durchschaubares Spiel von Tanten und Stiefmüttern inszeniert wird.

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